Rechtsanwalt Dr. Weinert hat seit dem Wintersemester 1997/98 Rechtswissenschaften an der Universität Bremen studiert und dort im Jahre 2001 sein Erstes Juristisches Staatsexamen abgelegt. Nach dem Referendardienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg hat Rechtsanwalt Dr. Weinert im Jahre 2004 sein Zweites Juristisches Staatsexamen bestanden. Seit dem Jahre 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, im Jahre 2010 erwarb er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“.
Parallel zu seiner beruflichen Tätigkeit hat er auf dem Gebiet des Strafprozessrechts promoviert. Seine prämierte Dissertation mit dem Titel „Die Verletzung von Qualitätssicherungsvorschriften im Strafverfahren: Eine Lücke in der Lehre von den Beweisverwertungsverboten“ wurde mit der Note „summa cum laude“ bewertet.